Wenn Sie Stretchfolie in Ihrer Lebensmittelproduktion einsetzen, die in direkten Kontakt mit Ihren Lebensmitteln kommt, muss diese spezielle Anforderungen gem. EU-Verordnung Nr. 10/2011 erfüllen. Demnach besteht für Sie die verbindliche Maßgabe, für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff eine sogenannte Konformitätserklärung einzufordern.
Unsere DUO FOOD CONTACT Stretchfolie ist speziell nach diesen Anforderungen entwickelt und erfüllt die sensiblen Migrationsgrenzwerte im Kontakt mit Lebensmitteln. Produziert wird diese Stretchfolie nach strengsten Hygienerichtlinien im Rahmen des globalen Standards BRC Packaging. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Konformitätserklärung oder eine lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeitserklärung aus. Darüber hinaus produzieren wir Barrierefolien für Primärverpackungen in höchster Qualität und ganz nach Ihren Anforderungen. Für ein Beratungsgespräch oder eine Bemusterung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.