Für die Sekundärverpackung gilt auch noch ein weiterer sehr wichtiger Aspekt – die Verbraucherwahrnehmung. I.d.R. wird diese Umverpackung vom Käufer, der auch häufig der Verbraucher ist, stärker wahrgenommen als andere Verpackungen. Oft werden Schrumpffolien oder Bündelfolien eingesetzt, um bspw. Produktproben an einer Verkaufsverpackung zu fixieren oder auch um mehrere Produkte als Verkaufseinheit zusammen zu halten. Um eine ansprechende Gestaltung zu gewährleisten, beschäftigen sich vielfach Marketingabteilungen mit der Optimierung dieser Umverpackungen. Dies dient nicht nur dem Schutz des Produktes, sondern auch Marketingzwecken unter Einhaltung, oftmals spezieller, Anforderungen aus dem Handel aber auch zur Verkaufsförderung.
Die wahrscheinlich insgesamt lukrativste Umverpackung bzw. Sekundärverpackung ist die zumeist bedruckte Faltschachtel, in welcher ein Parfüm-Flakon eingepackt wird. Diese dient zum einen dem Schutz des Produktes (vielfach ein Glasflakon, in welchem der Duftstoff abgefüllt ist), zum anderen aber ganz klar der Absatzoptimierung.
Eine weitere klassische Form der Sekundärverpackung ist die (Transport-)Verpackung für Getränke wie bspw. Wasser oder Bier. Um den Absatz zu fördern, aber auch den Transport sowie die Lagerung zu erleichtern, ist die heute oftmals gängige Form zur Abfüllung eine Primärverpackung als Flasche (aus Glas oder Kunststoff), die wiederum in einer Kunststoff-Kiste in den Vertrieb gebracht wird.
Besonderheiten / Zusatzinformation – Wissenswertes über Umverpackungen
Als Sekundärverpackung gelten auch zur Verkaufsförderung hergestellte Verkaufsständer, meist aus (bedrucktem) Karton, die seit einigen Jahren im Handel gebräuchlich sind, in welchen Waren ausgestellt werden. Es handelt sich hierbei bspw. um „1-Euro-Aufsteller“, aber auch die optimierte Ausstellung von Süßwaren und Geschenkartikeln.
Die Marke „Tetra Pak“ aus Schweden gilt heute als Marktführer im Bereich der Kartonagen-Getränkeverpackungen. Umgangssprachlich wird oft von einem Tetra-Pak gesprochen, wenn bspw. eine Packung Milch in handelsüblicher Ausführung erworben wird. Diese Verpackung gilt als Primärverpackung, wird aber zum Transport i.d.R. innerhalb eines Trays aufgesetzt, was dann die Umverpackung bzw. Sekundärverpackung darstellt.
Vor jetzt bereits über 20 Jahren wurde über die Verpackungsverordnung bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, Wiederverwertung und Recycling getan. Am 01.01.2019 wurde die bisher gültige Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz abgelöst. Diese hat zum Ziel, Recycling-/Wiederverwertungsquoten zu erhöhen und die Beteiligung an den Entsorgungskosten zu optimieren.
Angesprochen werden jene, die ein verpacktes Produkt für den privaten Endverbraucher erstmals (gewerblich) in den Verkehr bringen (innerhalb Deutschlands).
Zur Umsetzung, Verfolgung der Einhaltung sowie Regulierung des Gesetzes wurde eine zentrale Stelle zur Registrierung aller betroffenen Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer eingerichtet. Diese nennt sich „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ und ist über www.verpackungsregister.org im Internet zu finden.