Definition – Was sind Gefahrgutverpackungen?
Im ADR sind je nach Gefahrenpotential 3 unterschiedliche Verpackungsgruppen für Gefahrgutverpackungen definiert. So sind Verpackungen zur Aufnahme von hohen Gefahren (Leistungsbuchstabe X), mittleren Gefahren (Leistungsbuchstabe Y) und geringen Gefahren (Leistungsbuchstabe Z) erhältlich. Ob ein Packmittel als Verpackung zum Transportieren von Gefahrgut anerkannt wird und die Zuordnung zum relevanten Leistungsbuchstaben gegeben ist, erfolgt durch Prüfung und Freigabe durch eine amtlich zugelassene Prüfstelle. Die in Deutschland höchste amtliche Instanz ist das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
In der BAM erfolgen Prüfungen und Baumusterprüfungen an Verpackungen aus Karton, Kunststoff oder Metall, welche für den Einsatz als Gefahrgutverpackung dienen sollen. Nur diese zugelassenen Verpackungen mit entsprechender Kennzeichnung dürfen beim Transport gefährlicher Güter und Stoffe zum Einsatz kommen.
Die BAM führt ebenfalls eine Liste anerkannter Prüf-, Inspektions- und Überwachungsstellen. Dabei sind Prüfstellen in der Regel an Produktionsunternehmen gebunden und für die Prüfung von Gefahrgutverpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln zugelassen. Inspektionsstellen prüfen und inspizieren Großpackmittel (IBC) für die Beförderung gefährlicher Güter. Wie sie haben auch anerkannte Überwachungsstellen eher Instituts-Charakter und überwachen durch Begehungen neutral Hersteller oder Wiederaufarbeiter von Gefahrgutverpackungen.
Herstellung – Wie wird Gefahrgutverpackung hergestellt?
In der Herstellung unterscheiden sich Gefahrgutverpackungen nicht wesentlich von anderen Verpackungen. Grundmaterialien sind Kartonagen, Kunststoffe oder Metalle, welche zu Kartons, Kanister oder IBC verarbeitet werden.
Eine spezielle Gruppe der auch Gefahrgutumschließungen genannten Verpackungen bilden Druckgefäße mit besonderen Sicherheitsanforderungen für Gas. Die letzte Gruppe an Umschließungen stellen Tanks und Container dar. In der Herstellung müssen vor allem Werkstoffverträglichkeiten geprüft und bewertet werden.
Welche Funktionen hat das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hinsichtlich Gefahrgutverpackungen noch?
Die BAM erteilt Bauartzulassungen und überwacht die Hersteller. Weiterhin stellt sie auf verschiedenen Ebenen Informationen zur Verfügung wie die sogenannte BAM-Liste (Anforderungen an Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter), die Datenbank Gefahrgut (Gefahrgut-Schnellinfo sowie Recherche zu nicht radioaktiven und radioaktiven Stoffen) und das Portal Technische Sicherheit (TES), welches vielfältige Daten und Regelwerke zusammenfasst.